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Steuern

Schreiber und Partner | Wirtschafts- und Steuerkanzlei

Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen auf Beratung angewiesen. Dabei ist es besser sich im Vorfeld steuerlich beraten zu lassen, um die Erklärung steuerlich optimiert zu gestalten, als den bereits ergangenen Steuerbescheid anzufechten.

Vor dem Hintergrund, dass beinahe jeder zweite Steuerbescheid inhaltlich fehlerhaft ist, ist es notwendig – sowohl bei Steuernachzahlungen als auch Steuererstattungen – ergangene Bescheide zu prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel dagegen einzulegen.

Von uns werden aktuell Privatpersonen, Freiberufler, Klein- und Mittelunternehmen sowie Personen und Kapitalgesellschaften betreut. Dabei wird die steuerliche Beratung und Betreuung, aufgrund der Analyse der Ist-Situation, spezifisch an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst und klärt über den steuerlichen Gestaltungsspielraum auf.

Zu unseren Aufgabenfeldern gehört auch die Begleitung und Beratung unserer Mandanten bei Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren.

Durch unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit den Behörden und Gerichten sind wir in der Lage erfolgsorientierte Unterstützung in der Interaktion mit den Behörden zu geben.

Nicht zu vernachlässigen ist für Privatpersonen und Personengesellschaften die strukturierte Übergabe des Vermögens and die Nachkommen zur Vermeidung unnötiger Steuerbelastungen.